Gesuchs­formulare BWO

Gesuchsformulare für die indirekte Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus
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Unser Angebot für gemeinnützige Wohnbauträger

Die Bürgschaften der hbg sind erhältlich für die Finanzierung von Neubauten (auch im Baurecht), Renovationen und Erwerb von Wohnhäusern. Sie dienen dem Kreditgeber als zusätzliche Sicherheit für nachrangige, grundpfandgesicherte Hypothekarkredite. Die durch die hbg ausgestellten Solidarbürgschaften sowie die hohe Bonität der hbg, ihre Fachkompetenz und die Rückverbürgung eines Teils ihrer Bürgschaften durch den Bund, bieten den Kreditgebern Gewähr für höchstmögliche Sicherheit.

Voraussetzungen und Gesuche

Wichtige Voraussetzungen für den Erhalt einer Bürgschaft

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit des Bauträgers
  • Zugehörigkeit des Bauträgers zu einer Dachorganisation:
    • Wohnbaugenossenschaften Schweiz
    • WOHNEN SCHWEIZ – Verband der Baugenossenschaften
  • Ausreichende Eigenmittel des Bauträgers
  • Neubauten müssen den Qualitäts-Anforderungen des Bundes genügen
  • Erneuerungsobjekte müssen Investitionskosten pro Wohnung von mindestens CHF 60’000.00 aufweisen
  • Objekte müssen dem gemeinnützigen ­Wohnungsbau dauernd erhalten bleiben
  • Land im Baurecht nur, wenn dieses dank entsprechendem Baurechtszins dauernd preisgünstig bleibt
  • Gesuchstellung vor Baubeginn bzw. vor Erwerb der Liegenschaft

Gesuche um Bürgschaften

Gesuche um Bürgschaften sind der Geschäftsstelle der hbg mit dem vorgegebenen einheitlichen Formular und den verlangten Unterlagen einzureichen. Mehr über Gesuche finden Sie im «Reglement hbg-cch».

Vorteile einer Bürgschaft

Für die Kreditgeber:

  • Tiefere Gestehungskosten als sonst bei Nachgangshypotheken dank des durch die zusätzliche Sicherheit verminderten Risikos
  • Höhere Belehnungsgrenze als bei einem ausschliesslich durch das Grundpfand gesicherten Hypothekarkredit (Erhöhung in der Regel bis maximal 90 % der Anlagekosten)
  • Evtl. tiefere jährliche Amortisationsraten

Für die Kreditnehmer:

In diesen Fällen ist die Verbürgung für die Baugenossenschaft oder einen anderen gemeinnützigen Wohnbauträger von Vorteil:

  • Zinsersparnis aufgrund der tiefen Risikoprämie, bewirkt durch die tiefere Risikokomponente, die von der Bank in den Zins der Nachgangshypothek eingerechnet wird
  • Ersatz für eigene Mittel, z. B. bei einer neu gegründeten Baugenossenschaft mit vorläufig wenig Anteilkapital. Hier ersetzt die verbürgte Nachgangshypothek als Starthilfe einen Teil der Eigenmittel. Banken und Subventionsbehörden akzeptieren dies
  • Hohe Belehnung erforderlich. Zum Beispiel bei einer Renovation, wenn dafür die Belehnungen der anderen Liegenschaften einer Genossenschaft nicht erhöht werden soll
  • Reduzierte Anfangsbelastung. Da die Bürgschaft tiefere jährliche Amortisationsraten ermöglicht, kann der finanzielle Aufwand während der ersten Jahre nach dem Neubau oder der Renovation vermindert werden
BEISPIELE

Starthilfe und Zinsvergünstigung

Zwei Berechnungsbeispiele

Berechnungsbeispiel: Starthilfe
Ausgangslage:Anlagekosten CHF 3.0 Mio.
10 % Eigenmitteleinsatz
Finanzierung CHF 2.7 Mio.

Amortisation bis auf CHF 2.0 Mio.
hbg-Bürgschaft
für CHF 700’000 (66%–90%)
Bankfinanzierung ohne Zusatzsicherheit
in dieser Höhe nicht möglich
Zinssatz2,50% = CHF 67’500
Amortisationin 20 J. = CHF 35’000
Prämie hbg*0,25% = CHF 2’100
Summe (p.a):CHF 104’600

* auf CHF 840’000.–/120% Höchsthaftungssumme

Berechnungsbeispiel: Zinsvergünstigung
Ausgangslage:Anlagekosten CHF 3.0 Mio.
20 % Eigenmitteleinsatz

Finanzierung CHF 2.4 Mio.
Amortisation bis auf CHF 2.0 Mio.
hbg-Bürgschaft
für CHF 400'000 (66%-80%)
Bankfinanzierung
Zinssatz2,50% = CHF 60'0002.625% = CHF 63'000
Amortisationin 20 J. = CHF 20'000in 15 J. = CHF 27'000
Prämie hbg*0,25% = CHF 1'200CHF 0
Summe (p.a) **CHF 81'200CHF 90'000
Einsparung (p.a.) ** CHF 8'800 total
Einsparung (p.a.) ** CHF 1'800 ohne Amortisation

* auf CHF 480’000.–/120% Höchsthaftungssumme
** im 1. Jahr

Kosten einer Bürgschaft

Dem Kredit-/Bürgschaftsnehmer werden belastet:

  • Jährliche Prämie der hbg von 0,25 % der Höchsthaftungssumme ( = Schuldsumme plus, in der Regel, Zuschlag von 20 %). Bei zum Verkauf bestimmten Objekten beträgt die Prämie 0,50 %.
  • Übernahme von Anteilscheinen der hbg im Umfang von 3,00 % der ursprünglich verbürgten Schuldsumme, bei Verkaufsobjekten 6,00 %. Die Einzahlung der Anteilscheine kann in 10 jährlichen Raten erfolgen. Das Anteilscheinkapital der hbg wird im üblichen Rahmen verzinst.

Für die Prüfung eines Gesuches verlangt die hbg in der Regel keine Entschädigung.