Von und für gemeinnützige Wohnbauträger

Die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft hbg wurde 1956 von Baugenossenschaften und Banken gegründet, um die Finanzierung gemeinnütziger Wohnbauten zu erleichtern und zu verbilligen.

Die hbg verbürgt für den Bau und Kauf sowie die Renovation von Wohnliegenschaften Hypothekarkredite an gemeinnützige Wohnbauträger, insbesondere Baugenossenschaften.

Für die kreditgebenden Banken bildet die Bürgschaft eine zusätzliche Sicherheit zum Grundpfand (Grundpfandverschreibung oder Schuldbrief): Sollte der Hypothekarschuldner seine finanziellen Pflichten wie Zins- und Amortisationszahlungen nicht erfüllen, kann an seiner Stelle die hbg als Solidarbürge zur Zahlung herangezogen werden.

Die Bürgschaft als zusätzliche Sicherheit erlaubt dem Kreditgeber, eine höhere Hypothek zu gewähren und/oder wegen des geringeren Risikos günstigere Konditionen anzuwenden.

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