Vorteile einer Bürgschaft

Für die Kreditgeber:
  • Tiefere Gestehungskosten als sonst bei Nachgangshypotheken, dank des durch die zusätzliche Sicherheit verminderten Risikos,
  • Höhere Belehnungsgrenze als bei einem ausschliesslich durch das Grundpfand gesicherten Hypothekarkredit (Erhöhung in der Regel bis maximal 90 % der Anlagekosten),
  • Evtl. tiefere jährliche Amortisationsraten


Für die Kreditnehmer:
In diesen Fällen ist die Verbürgung für die Baugenossenschaft oder einen anderen gemeinnützigen Wohnbauträger von Vorteil:
  • Zinsersparnis aufgrund der tiefen Risikoprämie, bewirkt durch die tiefere Risikokomponente, die von der Bank in den Zins der Nachgangshypothek eingerechnet wird.
  • Ersatz für eigene Mittel, z. B. bei einer neu gegründeten Baugenossenschaft mit vorläufig wenig Anteilkapital. Hier ersetzt die verbürgte Nachgangshypothek als Starthilfe einen Teil der Eigenmittel. Banken und Subventionsbehörden akzeptieren dies.
  • Hohe Belehnung erforderlich. Zum Beispiel bei einer Renovation, wenn dafür die Belehnungen der anderen Liegenschaften einer Genossenschaft nicht erhöht werden soll.
  • Reduzierte Anfangsbelastung. Da die Bürgschaft tiefere jährliche Amortisationsraten ermöglicht, kann der finanzielle Aufwand während der ersten Jahre nach dem Neubau oder der Renovation vermindert werden.