Kosten einer Bürgschaft

Dem Kredit-/Bürgschaftsnehmer werden belastet:  
  • Jährliche Prämie der hbg von 1/4 % der Höchsthaftungssumme ( = Schuldsumme plus, in der Regel, Zuschlag von 20 %). Bei zum Verkauf bestimmten Objekten beträgt die Prämie 1/2 %.
  • Übernahme von Anteilscheinen der hbg im Umfang von 3 % der ursprünglich verbürgten Schuldsumme, bei Verkaufsobjekten 6 %. Die Einzahlung der Anteilscheine kann in 10 jährlichen Raten erfolgen. Das Anteilscheinkapital der hbg wird im üblichen Rahmen verzinst.

Für die Prüfung eines Gesuches verlangt die hbg in der Regel keine Entschädigung.