Voraussetzungen und Gesuche

Wichtige Voraussetzungen für den Erhalt einer Bürgschaft
Nachweis der Gemeinnützigkeit des Bauträgers Zugehörigkeit des Bauträgers zu einer Dachorganisation:
  • Wohnbaugenossenschaften Schweiz
  • WOHNEN SCHWEIZ, Verband der Baugenossenschaften
 
  • Ausreichende Eigenmittel des Bauträgers
  • Neubauten müssen den Qualitäts-Anforderungen des Bundes genügen. (Wird allenfalls durch die hbg abgeklärt.)
  • Erneuerungsobjekte müssen Investitionskosten pro Wohnung von mindestens CHF 60'000.00 aufweisen.
  • Kauf von Objekten nur, wenn diese dauernd dem gemeinnützigen Wohnungsbau erhalten bleiben.
  • Land im Baurecht nur, wenn dieses dank entsprechendem Baurechtszins dauernd preisgünstig bleibt.  

Gesuche um Bürgschaften
Gesuche um Bürgschaften sind der Geschäftsstelle der hbg mit dem vorgegebenen einheitlichen Formular und den verlangten Unterlagen einzureichen. Mehr über Gesuche finden Sie im «Reglement hbg-cch».