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   Hypothekar-
   Bürgschaftsgenossenschaft

   c/o Zürcher Kantonalbank
   Postfach, 8010 Zürich
   Tel.:  044 292 22 31
   heinz.pfenninger@zkb.ch

 

Unser Angebot
für gemeinnützige Wohnbauträger
 

Bürgschaften für Nachgangshypotheken

Die Bürgschaften der HBG sind erhältlich für die Finanzierung von Neubauten (auch im Baurecht), Renovationen und Erwerb von Wohnhäusern. Sie dienen dem Kreditgeber als zusätzliche Sicherheit für nachrangige, grundpfandgesicherte Hypothekarkredite.

Die durch die HBG ausgestellten Solidarbürgschaften sowie die hohe Bonität der HBG, ihre Fachkompetenz und die Rückverbürgung eines Teils ihrer Bürgschaften durch den Bund, bieten den Kreditgebern Gewähr für höchstmögliche Sicherheit.

Vorteile einer Bürgschaft

Für die Kreditgeber:
  • Tiefere Gestehungskosten als sonst bei Nachgangshypotheken, dank des durch die zusätzliche Sicherheit verminderten Risikos,
  • Höhere Belehnungsgrenze als bei einem ausschliesslich durch das Grundpfand gesicherten Hypothekarkredit (Erhöhung in der Regel bis maximal 90 % der Anlagekosten),
  • Evtl. tiefere jährliche Amortisationsraten
Für die Kreditnehmer:

In diesen Fällen ist die Verbürgung für die Baugenossenschaft oder einen anderen gemeinnützigen Wohnbauträger von Vorteil:

  • Zinsersparnis aufgrund der tiefen Risikoprämie, bewirkt durch die tiefere Risikokomponente, die von der Bank in den Zins der Nachgangshypothek eingerechnet wird.
  • Ersatz für eigene Mittel, z. B. bei einer neu gegründeten Baugenossenschaft mit vorläufig wenig Anteilkapital. Hier ersetzt die verbürgte Nachgangshypothek als Starthilfe einen Teil der Eigenmittel. Banken und Subventionsbehörden akzeptieren dies.
  • Hohe Belehnung erforderlich. Zum Beispiel bei einer Renovation, wenn dafür die Belehnungen der anderen Liegenschaften einer Genossenschaft nicht erhöht werden soll.
  • Reduzierte Anfangsbelastung. Da die Bürgschaft tiefere jährliche Amortisationsraten ermöglicht, kann der finanzielle Aufwand während der ersten Jahre nach dem Neubau oder der Renovation vermindert werden.

Kosten einer Bürgschaft

Dem Kredit-/Bürgschaftsnehmer werden belastet:

  • Jährliche Prämie der HBG von 1/4 % der Höchsthaftungssumme ( = Schuldsumme plus, in der Regel, Zuschlag von 20 %). Bei zum Verkauf bestimmten Objekten beträgt die Prämie 1/2 %.
  • Übernahme von Anteilscheinen der HBG im Umfang von 3 % der ursprünglich verbürgten Schuldsumme, bei Verkaufsobjekten 6 %. Die Einzahlung der Anteilscheine kann in 10 jährlichen Raten erfolgen. Das Anteilscheinkapital der HBG wird im üblichen Rahmen verzinst.
Für die Prüfung eines Gesuches verlangt die HBG in der Regel keine Entschädigung.

Antragsformulare BWO