Wichtige Voraussetzungen für den Erhalt einer Bürgschaft
Nachweis der Gemeinnützigkeit des Bauträgers
Zugehörigkeit des Bauträgers zu einer Dachorganisation:
– Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW
– Schweizerischer Verband Liberaler Baugenossenschaften VLB
– Schweizerischer Verband für Wohnbau- und Eigentumsförderung SWE
Ausreichende Eigenmittel des Bauträgers
Neubauten müssen den Qualitäts-Anforderungen des Bundes genügen. (Wird allenfalls durch die HBG abgeklärt.)
Erneuerungsobjekte müssen Investitionskosten pro Wohnung von mindestens Fr. 35'000 aufweisen.
Kauf von Objekten nur, wenn diese dauernd dem gemeinnützigen Wohnungsbau erhalten bleiben.
Land im Baurecht nur, wenn dieses dank entsprechendem Baurechtszins dauernd preisgünstig bleibt.
Gesuche um Bürgschaften
Gesuche um Bürgschaften sind der Geschäftsstelle der HBG mit dem vorgegebenen einheitlichen Formular und den verlangten Unterlagen einzureichen.
Mehr über Gesuche finden Sie im Reglement.
Oder möchten Sie gleich ein Gesuchsformular ausdrucken?
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