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   Hypothekar-
   Bürgschaftsgenossenschaft

   c/o Zürcher Kantonalbank
   Postfach, 8010 Zürich
   Tel.:  044 292 22 31
   heinz.pfenninger@zkb.ch

 

Voraussetzungen und Gesuche
 

Wichtige Voraussetzungen für den Erhalt einer Bürgschaft

Nachweis der Gemeinnützigkeit des Bauträgers

Zugehörigkeit des Bauträgers zu einer Dachorganisation:
– Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW
– Schweizerischer Verband Liberaler Baugenossenschaften VLB
– Schweizerischer Verband für Wohnbau- und Eigentumsförderung SWE

Ausreichende Eigenmittel des Bauträgers

Neubauten müssen den Qualitäts-Anforderungen des Bundes genügen. (Wird allenfalls durch die HBG abgeklärt.)

Erneuerungsobjekte müssen Investitionskosten pro Wohnung von mindestens Fr. 35'000 aufweisen.

Kauf von Objekten nur, wenn diese dauernd dem gemeinnützigen Wohnungsbau erhalten bleiben.

Land im Baurecht nur, wenn dieses dank entsprechendem Baurechtszins dauernd preisgünstig bleibt.

Gesuche um Bürgschaften

Gesuche um Bürgschaften sind der Geschäftsstelle der HBG mit dem vorgegebenen einheitlichen Formular und den verlangten Unterlagen einzureichen.

Mehr über Gesuche finden Sie im Reglement.

Oder möchten Sie gleich ein Gesuchsformular ausdrucken?